Im Rahmen vom Rekultivierungsplan einzelner Sandgruben wird aufgrund einer Erlaubniss der zuständigen Behörde eine Abfallstelle von ökologisch einwandfreien Abfällen betrieben. Bei den Abfällen handelt es sich um Erde, Schotter, Beton, Ziegelsteine, Stahlkies, taubes Gestein von Tunnel- und Bodenbau usw. Der Zweck dieser Tätigkeit ist die Rekultivierung von Sandgruben und die Rückgabe von Erde ins landwirtschaftliche Bodenfond, inklusive Landschaftspräparation.
Die Bewilligung zum Betreiben von einer Abfallstelle zur Nutzung von Abfällen R11 – Nutzung von Abfällen, die durch Aplikation von Prozessen unter Bezeichnung R1 bis R10 entstanden sind, wurde der Gesellschaft ZEPIKO GmbH vom Regionalamt der Südmährischen Region, Abteilung für Umwelt und Landwirtschaft, aufgrund von Übereinstimmung mit der Regionalen Hygienestation der Südmährischen Region, erteilt.
Preisliste Preisliste inklusive Kontakte einzelner Betriebsstätten.